Teilnahmebedingungen
LLOYD Casino

1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die LLOYD Shoes GmbH, Hans-Hermann-Meyer-Straße 1, 27232 Sulingen.

2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter und deren Angehörige der LLOYD Shoes GmbH und verbundenen Unternehmen, Happy Vibes Medien-Produktion GmbH, CT-Limousinenservice GmbH und verbundenen Unternehmen, sowie deren Mitarbeiter und Angehörige.

3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab dem 29. März 2019 bis zum 07. April 2019, 23:59 Uhr, möglich.

4. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt, indem der Teilnehmer eine E-Mail mit dem Betreff „Gewinn­spiel LLOYD Casino“ an folgende E-Mail Adresse sendet: gewinnspiel@lloyd.com. Die Teilnahme setzt die Übersendung der persönlichen Daten des Teilnehmers in der E-Mail voraus, insbesondere dem vollständigen Namen, die Adressdaten, dem Geburtsdatum, einer gültigen E-Mail-Adresse sowie Tele­fonnummer. Diese Daten werden von LLOYD Shoes GmbH und dem mit der Abwicklung des Ge­winn­spiels beauftragten Unternehmen ausschließlich für die Abwicklung des Gewinnspiels genutzt. Alle Da­ten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht.

5. Ausgelobt wird als Hauptgewinn ein Transfer des Teilnehmers und bis zu sechs weiterer Personen nach Wahl des Teilnehmers in einer Chrysler Stretchlimousine am Samstag, 13. April 2019 zu einer Veranstaltung im LLOYD Factory Outlet in 27232 Sulingen. Die persönliche Abholung erfolgt um 13:30  Uhr am ange­gebenen Wohnort des Teilnehmers. Die Veranstaltung beinhaltet eine kommunikative und tagesfüllende Casino-Show mit risikolosem Spielspaß. Die Teilnehmer können die erspielten Jetonpunkte in einen Rabatt umwandeln und diesen am Veranstaltungstag einlösen. Es besteht kein Kaufzwang. Nach Ende der Ver­anstaltung werden der Teilnehmer und seine Gäste zu dem ursprünglichen Abholort zurückgebracht. Für etwaige Schäden innerhalb der Limousine, die der Teilnehmer und/oder dessen Gäste während der Fahrten im Rahmen der Teilnahme am 13. April 2019 zu vertreten haben, haften diese.

Der Gewinner ist verpflichtet, an der Veranstaltung im LLOYD Factory Outlet teilzunehmen. LLOYD Shoes GmbH ist berechtigt, Fotos des Gewinners während der Veranstaltung am 13. Ap­ril 2019 aufzunehmen und eines von ihnen nach eigener Auswahl medial zu verwerten. Mit seiner Teilnahme räumt der Gewinner der LLOYD Shoes GmbH bereits jetzt unentgeltlich und unwider­ruflich sämtliche nicht ausschließlichen Rechte zur zeitlich, räumlich und inhaltlich unbe­schränkten Nutzung und Verwertung sowie Abwandlungen seines Fotos ein und stellt LLOYD Shoes GmbH insofern von jeglichen Ansprüchen frei. Der Gewinner erklärt sich bereit, mit Vor- und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht zu werden.

6. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist für den Teilnehmer mit keinen weiteren Kosten verbun­den. Der Teilnehmer muss lediglich eventuell anfallende Gebühren für die Internetverbindung zum Einsen­den der E-Mail sowie etwaige Kosten, die mit der Entgegennahme der Gewinne zusammenhängen können, tragen.

7. LLOYD Shoes GmbH behält sich vor, solche Personen von der Teilnahme auszuschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren oder in vergleichbarer Weise erheblich gegen die Teilnahmebedingun­gen verstoßen. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

8. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwor­tung für den Fall, dass ein Gewinner nicht in der Lage ist, seinen Preis zu übernehmen.

9. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip am 08. April 2019 ermittelt und am gleichen Tag per E-Mail wie auch telefonisch vom Veranstalter benachrichtigt. Dazu verwendet LLOYD Shoes GmbH die Angaben aus der Registrierung. Der benachrichtigte Gewinner muss seine Entscheidung, ob er den Preis annehmen möchte, im Rahmen der telefonischen Kontaktaufnahme durch den Veranstalter bekanntgeben, jedoch spätestens bis 18:00 Uhr am 10. April 2019. Nimmt ein Gewinner den Preis nicht oder nicht inner­halb der vorgenannten Frist an, verfällt die Preisberechtigung. Es wird gemäß den vor­liegenden Teil­nahmebedingungen ein neuer Gewinner bestimmt.